Jetzt Briefwahl beantragen!

Jetzt Briefwahl beantragen!

Am 20. September sind in Mecklenburg-Vorpommern Landtagswahlen. Du möchtest nicht bis zu dem Wahlsonntag warten, bist verreist oder plötzlich verhindert? Wenn du mit deinem Hauptwohnsitz hier gemeldet bist, kannst du vorab bequem von zu Hause wählen. Dafür kannst du zwischen dem 09. August und 18. September bei deiner lokalen Behörde einen Wahlschein beantragen und die Briefwahlunterlagen anfordern. Stell den Antrag möglichst frühzeitig, damit genug Zeit zur Rücksendung bleibt.

So geht’s

1. Es ist nicht nötig, auf die postalisch zugestellte Wahlbenachrichtigung zu warten. Du kannst den Antrag ab sofort per E-Mail oder online bei deiner Gemeinde stellen.

2. Die Wahlbenachrichtigungen werden im August an alle Wahlberechtigten verschickt. Falls du deine Benachrichtigung schon erhalten hast: Fülle die Rückseite aus und sende ihn postalisch an deine Gemeinde oder nutze den QR-Code mit einem persönlichen Antragslink.

Folgende Angaben sind nötig:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)

Wenn du den Antrag für jemand anderen stellst, brauchst du eine schriftliche Vollmacht. In diesem Fall ist eine Beantragung nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch) möglich.

3. Ab dem 29. August bekommst du die Briefwahlunterlagen zusammen mit einem Merkblatt per Post nach Hause oder an deinen Urlaubsort (auch im Ausland – siehe unten).

4. Die Wahl:

  • Stimmzettel ausfüllen: Kreuzen Sie den Stimmzettel wie gewohnt an.
  • Stimmzettelumschlag verschließen: Legen Sie den Stimmzettel in den vorgesehenen Umschlag und kleben Sie diesen zu.
  • Wahlschein unterschreiben: Der unterschriebene Wahlschein kommt zusammen mit dem verschlossenen Stimmzettelumschlag in den Rückumschlag.
  • Abschicken oder abgeben: Senden Sie den Wahlbrief per Post ab oder geben Sie ihn direkt bei der zuständigen Behörde ab. Die kostenlose Rücksendung übernimmt die Deutsche Post AG.

Die Unterlagen müssen bis zum 26. September um 18 Uhr bei der Gemeindebehörde eingegangen sein. Falls es mit dem Rücksenden der Briefwahlunterlagen zeitlich knapp wird, kannst du auch am Wahltag in den Wahlraum vor Ort gehen, der für dich zuständig ist. Dafür musst du deinen Personalausweis, Wahlschein und Stimmzettel aus den Wahlunterlagen mitbringen.

Du wohnst in Mecklenburg-Vorpommern, bist aber noch woanders gemeldet?
Am 20. September entscheidest du mit über die Zukunft in Mecklenburg-Vorpommern – über Klimaschutz, bezahlbares Wohnen, lebendige Kultur, gute Hochschulen und verlässliche Mobilität. Jede Stimme zählt für demokratische Mehrheiten. Damit du bei der Landtagswahl wahlberechtigt bist, musst du spätestens bis zum 14. August deinen Hauptwohnsitz in deiner Gemeinde anmelden.

Wählen aus dem Ausland

Die Teilnahme per Briefwahl aus dem Ausland ist möglich. Stell deinen Antrag auf einen Wahlschein so früh wie möglich.

Du kannst den Antrag per E-Mail oder online bei deiner Gemeinde stellen.

Die Gemeindebehörde schickt den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen an deine Wohnanschrift oder auf Antrag an eine andere Adresse (z.B. Urlaubsanschrift).

Der Wahlbrief muss ausreichend frankiert sein und rechtzeitig versendet werden, sodass er spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr bei der angegebenen Stelle vorliegt. Wahlbriefe aus dem außereuropäischen Ausland sollten per Luftpost versendet werden.

Die Herausforderung bei der Briefwahl für Deutsche im Ausland sind die langen Postlaufzeiten.

Consent Management Platform von Real Cookie Banner